Vergangenes Jahr wurde eine neuer Gesetzbeschluss im Bereich der außerklinischen Intensivpflege gefasst. Ein Gemeinsamer Bundesausschusses (G-BA) wird in 2021 diesen Beschluss in ein konkretes Gesetz überführen. Das Gesetz beabsichtigt konkrete Rahmenbedingungen für die außerklinische Intensivpflege zu definieren. Beispielweise wird hier folgendes geregelt:
Ziele der außerklinischen Pflege
Verordnungsvoraussetzungen
Leistungsinhalte
Aktuell liegt eine erste Entwurfsvorlage. VATRIUM Intensivpflege ist hier aktiv involviert und ist beauftragt eine Stellungsnahme zu verfassen. Diese Anfrage erfüllen wir sehr gerne, um die Zukunft der außerklinischen Intensivpflege für unsere Patienten proaktiv mitzugestalten.
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