Finanzierung Intensivpflege
Sie haben einen grundsätzlichen Anspruch auf Finanzierung einer Intensivpflegeversorgung. Dies ist unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind bzw. ob Sie in Ihrem eigenen zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft (WG) versorgt werden.
Gesetzlich versichert
Sie haben Anspruch auf eine umfassende Versorgung in der eigenen Häuslichkeit. Ihre Häuslichkeit im Hinblick auf die intensivpflegerische Betreuung kann das „alte“ Zuhause darstellen oder eine ambulant betreute WG. Ihre Versorgung wird hier in Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung untergliedert. Die Kosten werden je nach Versorgungs-/Pflegetyp von Ihrer Kranken- bzw. Pflegeversicherung getragen.
Privat versichert
Private Krankenkassen tragen in der Regel ebenfalls die Kosten einer intensivpflegerischen Betreuung der betroffenen Patienten. Dies ist über individuelle Versicherungsverträge geregelt und daher wird für jeden Einzelfall die Kostenübernahme individuell mit Ihrer Versicherung besprochen. Hier ist VATRIUM gerne Ihr Ansprechpartner.
Umfassend gut versorgt durch VATRIUM
Behandlungspflege Sozialgesetzbuch (SGB) V
Unter Behandlungspflege werden pflegerische Tätigkeiten verstanden, die aufgrund einer ärztlichen Verordnung durch examinierte Pflegekräfte ausgeführt werden. Daher sind diese als medizinisch notwendig einzustufen. Im Bereich der Intensivpflege fällt hierunter beispielsweise die Überwachung der Beatmung, das Absaugen bei dem Vorliegen eines Tracheostomas, die Versorgung einer Wunde oder auch die Medikamentengabe. Alle Kosten werden durch die Krankenkasse getragen.
Grundpflege Sozialgesetzbuch (SGB) XI
Unter Grundpflege werden wiederkehrende Pflegeleistungen im Bereich der Körperpflege, Ernährung und Mobilität verstanden – Pflegemaßnahmen zur Bewältigung des Alltags. Diese können, wie auch die Behandlungspflege, durch examinierte Pflegekräfte durchgeführt werden oder durch einen pflegenden Angehörigen.
Sollte die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen werden, trägt die Kosten Ihre Krankenversicherung, sobald eine ärztliche Verordnung für häusliche Pflege vorliegt.
Sollte die Pflege durch einen Angehörigen übernommen werden, richtet sich die Vergütung nach dem Pflegegrad des betroffenen Patienten. Die Einstufung in den Pflegegrad 1-5 wird auf Antrag durch Ihre Pflegekasse durchgeführt – VATRIUM unterstützt Sie hier gerne.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Unter hauswirtschaftlicher Versorgung werden regelmäßig wiederkehrende Tätigkeiten im Ablauf des täglichen Lebens im Bereich der Haushaltsführung verstanden. Hierzu zählen Einkäufe, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Pflege und Waschen. Ziel ist es trotz der körperlichen Einschränkungen im zunehmendem Alter im eigenen Haushalt weitestgehend selbstständig wohnen zu können. Einige dieser hauswirtschaftlichen Leistungen können über Ihre Pflegeversicherung finanziert werden – sprechen Sie uns an. VATRIUM unterstützt Sie dabei gerne.