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Finanzierung & Kostenträger in der außerklinischen Beatmung – verständlich erklärt


Einleitung


Wenn ein Familienmitglied nach einem Krankenhausaufenthalt auf außerklinische Beatmung angewiesen ist, tauchen sofort viele Fragen auf – besonders beim Thema Finanzierung. Wer zahlt was? Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse? Und wie läuft die Kostenzusage ab?


Die gute Nachricht: Sie müssen sich nicht allein durch die Paragrafen kämpfen.

Vatrium begleitet Sie durch den gesamten Prozess – von der ärztlichen Verordnung bis zur Bewilligung. Hier erfahren Sie, wie die Finanzierung der außerklinischen Beatmung funktioniert und welche Kostenträger beteiligt sind.



Wer zahlt was bei der außerklinischen Beatmung?


Die Finanzierung der Intensivpflege und Beatmungspflege in Deutschland beruht auf drei Sozialgesetzbüchern. Je nach medizinischer Situation greifen sie einzeln oder kombiniert.


SGB V – Krankenversicherung


Übernimmt die Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung. Dazu zählen alle medizinischen Maßnahmen rund um die außerklinische Beatmung:

  • invasive und nicht-invasive Beatmung (NIV)

  • Tracheostoma-Versorgung

  • Medikamentengabe, Absaugen, Monitoring

  • ärztlich angeordnete Kontrollen und Notfallmaßnahmen


➡️ Fazit: Die medizinisch notwendige Beatmungspflege wird in der Regel vollständig über SGB V finanziert.


SGB XI – Pflegeversicherung


Ergänzt die medizinische Behandlungspflege um pflegerische Leistungen, abhängig vom Pflegegrad:

  • Grundpflege (z. B. Körperpflege, Ernährung, Mobilisation)

  • Entlastungsleistungen für Angehörige

  • Zuschüsse für Pflegehilfsmittel


➡️ Fazit: Die Pflegeversicherung (SGB XI) unterstützt den Alltag – insbesondere, wenn Angehörige eingebunden sind.


SGB XII – Sozialhilfe


Wenn Einkommen oder Vermögen nicht ausreichen, um verbleibende Kosten zu tragen, springt das Sozialamt (SGB XII) ein. Das gilt z. B. für:

  • Unterkunft und Verpflegung in einer Intensivpflege-WG

  • Investitionskostenanteile

  • Restkosten nach Abzug anderer Leistungen


➡️ Fazit: Kein Patient bleibt unversorgt – auch bei begrenzten finanziellen Mitteln wird die Finanzierung gesichert.

💡 Tipp: Die genaue Aufteilung zwischen den Kostenträgern hängt vom individuellen Verlauf, Pflegegrad und der gewählten Versorgungsform (WG oder 1:1 zu Hause) ab. Vatrium prüft mit Ihnen gemeinsam, welche Ansprüche bestehen.

Vom Rezept zur Kostenzusage – so läuft die Finanzierung ab


  1. Ärztliche Verordnung & medizinische Unterlagen

    Grundlage ist die Verordnung häuslicher Krankenpflege (HKP) für außerklinische Beatmung.

  2. Pflegegrad & Begutachtung

    Falls noch nicht vorhanden, unterstützen wir Sie bei der Beantragung des Pflegegrads.

  3. Kostenvoranschlag & Antragstellung

    Vatrium erstellt den Kostenvoranschlag und reicht alle Unterlagen direkt bei den Kostenträgern ein.

  4. Abstimmung & Rückfragen

    Wir übernehmen die Kommunikation mit Ärzt:innen, Krankenkassen und Sozialämtern – Sie müssen sich um nichts kümmern.

  5. Kostenzusage & Start der Versorgung

    Nach Bewilligung organisieren wir gemeinsam mit Ihnen den Start – sicher, schnell und transparent.


Praxisbeispiel (vereinfacht)


Herr K. wird nach einem langen Klinikaufenthalt beatmet entlassen und zieht in eine Intensivpflege-WG.

Leistungsbereich

Zuständigkeit

Finanzierung

Beatmungspflege & Behandlungspflege

Krankenkasse (SGB V)

vollständig

Pflegeanteil (Grundpflege etc.)

Pflegekasse (SGB XI)

abhängig vom Pflegegrad

Unterkunft & Verpflegung

Eigenanteil / ggf. Sozialhilfe (SGB XII)

anteilig

Investitionskosten

Sozialhilfeträger (SGB XII, falls berechtigt)

möglich

Vor der Aufnahme führt Vatrium ein ausführliches Transparenzgespräch, in dem alle Leistungen, Zuschüsse und Eigenanteile verständlich erklärt werden.


Wie Vatrium Sie entlastet


  • Wir prüfen Ihre Ansprüche und Unterlagen auf Vollständigkeit.

  • Wir übernehmen die Kommunikation mit Krankenkassen, Pflegekassen und Sozialämtern.

  • Wir klären offene Fragen direkt mit Klinik, Reha oder Ärzt:innen.

  • Wir erstellen einen klaren Kostenvoranschlag und erklären verständlich, wie sich alles zusammensetzt.

  • Wir begleiten Sie bis zur Kostenzusage und Aufnahme – persönlich und zuverlässig.

❤️ Unser Versprechen: Wir übernehmen die Formalitäten – Sie behalten die Ruhe und den Überblick.

Kurz erklärt


Merksatz:

Die Finanzierung der außerklinischen Beatmung erfolgt meist über

  • SGB V (Behandlungspflege), ergänzt durch

  • SGB XI (Pflegeleistungen) und ggf.

  • SGB XII (Sozialhilfe).


Vatrium erstellt den individuellen Kostenvoranschlag und begleitet Sie sicher bis zur Bewilligung.


Mini-FAQ


Bleibt ein Eigenanteil?

Möglich – abhängig von Pflegegrad, Wohnform (WG oder Zuhause) und finanzieller Situation. Wir erklären vorab alle Kosten offen und nachvollziehbar.

Wie lange dauert die Kostenzusage?

Je nach Kostenträger und Unterlagenlage unterschiedlich. Wir bleiben für Sie am Ball und informieren Sie über jeden Schritt.

Welche Dokumente sind erforderlich?

Ärztliche Verordnung, medizinische Berichte, Pflegegrad-Nachweis und ggf. Einkommensunterlagen. Vatrium sagt Ihnen genau, was fehlt – und hilft beim Zusammenstellen.


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